Mit einem Vorsorgevertrag können Sie bereits zu Lebzeiten Ihre eigene Bestattung regeln. Legen Sie mit einer Bestattungsvorsorge nicht nur die gewünschte Bestattungsart fest und bestimmen, in welchem Sarg oder in welcher Urne Sie beigesetzt werden möchten. So können Sie auch bereits Ihre Trauerfeier planen: Wie soll Ihre Traueranzeige aussehen? Wer soll eine Einladung erhalten? Wie soll die Trauerhalle zu Ihren Ehren dekoriert werden? Welche Musik soll gespielt werden?
Zwar ist es keine alltägliche Aufgabe über das Ende nachzudenken, es kann aber ein Vorteil sein, alles bereits frühzeitig festzulegen. Das bedeutet eine große Erleichterung für Ihre Angehörigen, denn diese müssen sich in der schweren Zeit im Trauerfall nicht mit organisatorischen Dingen beschäftigen. Es kann auch eine finanzielle Absicherung mit den Vorsorgevertrag verbunden werden und Ihre Angehörigen sind bei finanziellen Engpässen nicht auf fremde Hilfe angewiesen. Hier bieten wir Möglichkeiten wie Sparbuch oder Treuhandkonto. Natürlich kann auch eine bereits bestehende Versicherung verwendet werden.
Bei einem unverbindlichen Beratungsgespräch informieren wir Sie gerne über die verschiedenen Möglichkeiten und schauen, wie sich Ihre Wünsche am besten umsetzen lassen.
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Mit einem Vorsorgevertrag binden Sie ein Bestattungsunternehmen, Ihren Willen umzusetzen. Deshalb müssen in diesem Vertrag zwei entscheidende Dinge geregelt werden: Was ist Ihr letzter Wille? Wie viel wird es Kosten? In einem solchen Vertrag können alle wichtigen Punkte einer Bestattung festgelegt werden. Darüber hinaus ist auch es eine Frage des Vertrauens zwischen Ihnen und dem von Ihnen ausgesuchten Bestatter, ob er Ihre Wünsche versteht und umsetzen kann. In einer Bestattungsvorsorge können folgende Dinge zu Ihren Lebzeiten bereits verbindlich festgelegt werden:
Bestattungsart
Friedhof
Grabart
Traueranzeige
Trauerkarten
Trauerfloristik
Gestaltung der Trauerfeier
Kosten für den Sarg, Einbettung und/oder Urne
Leichenschmaus
Grabmal
Grabinschrift
Grabpflege
Das sind nur grobe Anhaltspunkte. Sie können mehr oder auch weniger dieser Dinge festlegen. Sie regeln alle Details in einem streng vertraulichen Gespräch. Über die hierbei getroffenen Absprachen erhalten nur Sie selbst und von Ihnen bevollmächtigte Personen Auskünfte. Dritte können den Vertrag weder einsehen noch ändern. Wichtig: Ändern sich Ihre Wünsche, können Sie den Vertrag jederzeit Ihren Vorstellungen entsprechend anpassen und verändern.
Patientenverfügung
Die Patientenverfügung bietet heutzutage eine vom Gesetzgeber anerkannte Grundlage, um die medizinische Versorgung für den Fall festzulegen, dass die eigene Willensfähigkeit einmal verloren geht. Dies tritt in der Regel durch eine schwere Erkrankung oder einen Unfall ein. Die Patientenverfügung ist demzufolge eine vorsorgliche Willenserklärung, die Ihre Wertvorstellungen und Wünsche festhält. Sie enthält verbindliche Informationen über die Einleitung oder Unterlassung einer medizinischen Behandlung, falls Sie einmal in die Lage kommen sollten, Ihre Entscheidung nicht mehr äußern zu können. Seit dem 01.09.2009 ist es gesetzlich festgelegt, dass eine solche Erklärung schriftlich vorliegen muss. Ist dieses erfolgt, so ist Ihre Erklärung bindend. Das Bundesministerium der Justizhat hierzu eine Online-Broschüre erstellt. Sie enthält wertvolle Hinweise, um Ihre Patientenverfügung schriftlich zu fixieren. Vorlagen für eine Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht, können Sie bei uns auf dieser Seite herrunterladen.
Testament
Wir empfehlen Ihnen für das Verfassen eines Testaments prinzipiell das Aufsuchen eines Juristen oder Notars. Jede volljährige Person, die im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte ist, kann ein Testament formulieren. Das Testament muss eigenhändig und handschriftlich verfasst werden und mit vollem Namenszug, Datum- und Ortsangabe versehen sein. Grundsätzlich empfiehlt sich der Gang zum Notar. Für Privatpersonen ist ein Testament oder Erbvertrag immer dann sinnvoll, wenn die gesetzliche Erbfolge nicht ausreicht – wenn etwa ein Erbe mehr oder weniger bekommen soll, als die Paragrafen vorsehen, oder mit dem Erbe bestimmte Anweisungen und Wünsche verbunden sind. Oft setzen sich Eheleute mit dem sogenannten Berliner Testament als gegenseitige Alleinerben ein. Die Kinder werden erst berücksichtigt, wenn beide Elternteile verstorben sind. Bei Erbschaften über 400.000€ kann das zu einer steuerlichen Mehrbelastungen der Erben führen. Selbstständige und Unternehmer sollten sich fachmännisch beraten lassen, um die Angehörigen abzusichern, das Lebenswerk nach dem Tod lebensfähig zu halten und um sogenannte Steuerfallen zu vermeiden. Sie können Ihr Testament auch gemeinsam mit Ihren Vorsorgeregelungen in unserem Haus hinterlegen. Wir helfen Ihnen gerne bei offenen Fragen.